Geschäftsbedingungen


A.S. Fitness & Bodybuilding



1. Für den Umfang der Leistungen sind die beiderseitigen Erklärungen maßgebend.

2. Die Berechtigung des Mitglieds zur Nutzung der angebotenen Leistungen wird durch Aktivierung der Mitgliedschaft und die Aushändigung eines Mitgliedsausweises dokumentiert. Bei Verlust des Mitgliedsausweises wird eine Gebühr von 25,00 EUR fällig.

3. Wird das Vertragsverhältnis zum Vereinbarten Ablaufzeitpunkt nicht gekündigt, verlängert es sich um die Vertragslaufzeit. Die Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt stets durch schriftliche Kündigung, die im Original per Einschreiben zugehen muss.

4. Für Mahnungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7.50 EUR erhoben. Bei Rücklastschriften werden die von der Bank erhobenen Gebühren weiterberechnet und zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 7.50 EUR pro Fall erhoben.

5. Änderung der Anschrift und Bankverbindung sind unverzüglich dem A.S. Fitness & Bodybuilding schriftlich mitzuteilen. Unterlässt oder verzögert das Mitglied diese Mitteilung, so hat es die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

6. Sachbeschädigungen in der Anlage A.S. Fitness & Bodybuilding werden auf Kosten des Verursachers behoben.

7. Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass die persönlichen und vertraglichen Daten elektronisch gespeichert werden (Hinweis gem. § 33 BDSG). Die zum Abschluss und Durchführung des Vertrages erforderlichen Daten werden bis zu 4 Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft gespeichert, sofern keine gegenseitigen Forderungen mehr bestehen. Die Speicherung der Daten erfolgt ausschließlich zu Vertragszwecken. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere zu kommerziellen zwecken, erfolgt nicht.

8. A.S. Fitness & Bodybuilding behält sich vor, bei unzumutbaren Verhalten eines Mitgliedes die Mitgliedschaft sofort, einseitig und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages.

9. Mündliche Nebenabsprachen zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Für den Fall, dass eine Bestimmung des Vertrages rechtsunwirksam sein sollte, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile.

10. Der Beitrag versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und kann sich durch eine Anhebung dieser entsprechend erhöhen. Nach der Erstlaufzeit, behalten wir uns vor eine Beitragsanpassung um 3% jährlich (Kostensteigerung, Inflationsausgleich) zu erheben.

11. In begründeten, schriftlich nachgewiesenen Fällen von Sportuntauglichkeit von mehr als 1 Monat kann der Vertrag stillgelegt werden. Die Gebühren dafür betragen 10 EUR. Die Mitgliedschaft verlängert sich um die Stilllegungszeit.

Stand: 14. Mai 2012